VERSICHERUNGSBEITRÄGE AB 1. JANUAR 2026

19. Dezember 2025

Versicherungsbeiträge – Abzüge und Grenzbeträge 2026

Die Abzüge im Bereich der AHV, IV und EO bleiben gegenüber 2025 gleich:

AHV/IV/EO Arbeitgeber Arbeitnehmer Total
2026 5,3% 5,3% 10,6%
2025 5,3% 5,3% 10,6%

Der Grenzbetrag für geringfügige Löhne bzw. Einkommen bleibt auch im Jahr 2026 bei Fr. 2’500.00.

Selbständigerwerbende
Für Selbstständigerwerbende gelten ab 2026 die gleichen abgestuften AHV/ IV/EO-Beitragssätze von 5,371 % bis 10 %. Der Mindestbeitrag AHV/ IV/ EO bleibt wie im Vorjahr bei Fr. 530.00.

Nichterwerbstätige
Auch für Nichterwerbstätige hat sich der Mindestbeitrag AHV/ IV/ EO nicht verändert und bleibt bei Fr. 530.00.

Freiwillige Versicherung
Der Mindestbeitrag an die freiwillige Versicherung ist unverändert bei Fr. 1’010.00.

Die Beiträge an die Arbeitslosenkasse bleiben ebenfalls gleich wie 2025:

Arbeitgeber Arbeitnehmer Total
ALV 1,1% 1,1% 2,2%

ALV ist geschuldet bis zu einem Betrag von Fr. 148’200.00.

Auch bei den Grenzbeträgen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge gibt es per 2026 keine Änderung. Es gelten nach wie vor folgende Werte:

2025 2026
Eintrittsschwelle/Mindestjahreslohn CHF 22’680.00 CHF 22’680.00
Koordinationsabzug CHF 26’460.00 CHF 26’460.00
Obere Limite des Jahreslohnes CHF 90’720.00 CHF 90’720.00
Minimaler koordinierter Lohn CHF 3’780.00 CHF 3’780.00
Maximaler koordinierter Lohn CHF 64’260.00 CHF 64’260.00

Der Beitrag für die maximale jährliche Steuerabzugs-Berechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (Säule 3a):

Maximal erlaubter Steuerabzug:
mit Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung CHF   7’258.00
ohne Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung CHF   36’288.00


Renten und Zulagen 2026

Die AHV- und IV-Renten bleiben gleich wie im Jahr 2025, nämlich:

2025 2026
Minimale Rente pro Monat CHF 1’260.00 CHF 1’260.00
Maximale Rente pro Monat CHF 2’520.00 CHF 2’520.00
Höchstbetrag Altersrente eines Ehepaars CHF 3’780.00 CHF 3’780.00

Auch bei den Familienzulagen gibt es keine Änderungen:

2025 2026
Mindesteinkommen für Anspruch CHF 7’560.00 CHF 7’560.00
Kinderzulagen (Kanton Zürich) CHF 215.00 CHF 215.00
Ausbildungszulagen (Kanton Zürich) CHF 268.00 CHF 268.00



Erste Säule: 13. Altersrente der AHV

Ab 2026 erhalten AHV-Rentnerinnen und -Rentner erstmals eine 13. Altersrente, die einem Zwölftel (8,33 %) der Monatsrenten für das Jahr 2026 entspricht. Diese wird als Zuschlag zusammen mit der Dezemberrente ausbezahlt. Der Zuschlag wird jedoch nur an Versicherte ausgezahlt, die im Dezember Anspruch auf eine Altersrente haben.

Die AHV-Ausgleichskassen sind für die Berechnung und Auszahlung der 13. Altersrente zuständig. Kinder-, Zusatz- und Rentenzuschläge sowie Hinterlassenen- und Invalidenrenten sind von der 13. Altersrente ausgenommen und werden weiterhin zwölfmal jährlich ausbezahlt. Die 13. Altersrente hat keine Auswirkungen auf die Ergänzungsleistungen (EL), da sie bei der Berechnung der EL nicht berücksichtigt wird.

Erwerbsersatzordnung (EO): Digitalisierung

Ab Februar 2026 können Dienstleistende bei Jugend + Sport ihre Anträge auf Erwerbsersatz digital einreichen. Diese Möglichkeit wird bis Ende des Jahres auf Militär-, Zivil- und Zivilschutzdienstleistende ausgeweitet. Die Papieranmeldung bleibt weiterhin möglich.

Nicole Zimmermann, Gubser Kalt & Partner AG, Uster

Quellen:
BSV Bern, SVA Zürich, Spida
Sozialversicherungen: Was ändert sich 2026? – Soziale Sicherheit CHSS