DAS WICHTIGSTE ÜBER DIE FINANZIELLE SOFORTHILFE DES BUNDES.

24. März 2020

Der Bundesrat hat am 20. März 2020 über die weitreichenden Massnahmen informiert. Die Massnahmen werden mit Sicherheit weiter angepasst und noch detaillierter ausgearbeitet. Die Originaltexte finden Sie auf www.seco.admin.ch. Wir unterstützen Sie selbstverständlich gerne dazu. Wir werden die Entwicklung laufend verfolgen und Sie schnellstmöglich wieder informieren.

  • Soforthilfe durch COVID-Überbrückungskredit: Betroffenen KMU-Unternehmen können rasch und unkompliziert Überbrückungskredite beantragen. Diese betragen max. 10 % Ihres Jahresumsatzes oder maximal 20 Millionen Franken. Bitte beantragen Sie diesen Kredit bei Ihrer Hausbank ab 26.03.2020. Wir unterstützen Sie dabei gerne. Bitte beachten Sie, dass wir in der Regel nicht direkt mit Ihrer Hausbank in Kontakt treten können.
  • Die AHV gewährt einen zinslosen Zahlungsaufschub. Melden Sie sich bei uns oder ab Donnerstag, 26.03.2020, bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse.
  • Liquiditätspuffer im Steuerbereich: Für die Mehrwertsteuer werden für die Zeit vom 21. März 2020 bis 31. Dezember 2020 die Verzugszinsen auf 0,0 Prozent gesenkt. Für die Bundessteuern gilt das gleiche für den Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020.
  • Rechtsstillstand im Betreibungsrecht: Es gilt Rechtsstillstand vom 19. März 2020 bis 4. April 2020. In dieser Zeitspanne dürfen Sie nicht betrieben werden.
  • Kurzarbeitsentschädigung können nun auch für Lehrlinge, Temporär-Mitarbeiter, Angestellte mit befristetem Arbeitsverhältnis, Inhaber von GmbH’s und AG’s sofern diese im Betrieb mitarbeiten sowie den Familienangehörigen (Beschränkte auf CHF 3’320.–) geltend gemacht werden. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
  • Selbstständigerwerbende die wegen den behördlichen Massnahmen Erwerbsausfälle erleiden, werden entschädigt. (Details dazu finden Sie auf der SECO-Website). Melden Sie sich bei uns.

Diese Zusammenfassung erfolgt ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte informieren Sie sich laufend unter www.seco.admin.ch. Am 25. bzw. 26. März 2020 sind weitere Informationen des Bundes geplant.