ERHÖHUNG DER STEUERSÄTZE BEI DER MWST PER 1. JANUAR 2024

17. Juli 2023

Ab dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Mehrwertsteuersätze mit Normalsatz 8,1 % und reduziertem Satz von 2,6 %. Einerseits ist sicherzustellen, dass die Buchhaltungsprogramme entsprechend bereit sind für die Umstellung. Andererseits ist darauf zu achten, dass bereits im Jahr 2023 Umsätze anfallen können, die den neuen Sätzen unterliegen.

Dies sind insbesondere Leistungen für das Jahr 2024, die bereits im Jahr 2023 verrechnet werden. Dies können zum Beispiel Serviceabos sein oder auch Anzahlungen für Leistungen, die erst im Jahr 2024 erbracht werden. Im Jahr 2024 ist darauf zu achten, dass Leistungen, die im Jahr 2023 erbracht wurden, aber erst 2024 fakturiert werden, noch mit den alten Sätzen abgerechnet werden können.

Die Eidg. Steuerverwaltung hat dazu ein Merkblatt erstellt. Dieses können Sie untenstehend als PDF herunterladen.


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