INDIVIDUALBESTEUERUNG: WORAUF EHEPAARE KÜNFTIG ACHTEN SOLLTEN

14. Juli 2026

Die Einführung der Individualbesteuerung wurde im März 2026 beschlossen; die Umsetzung ist jedoch noch nicht konkret terminiert und soll spätestens per 1. Januar 2032 erfolgen.

Künftig werden verheiratete Personen unabhängig von ihrem Zivilstand einzeln besteuert und reichen jeweils eine eigene Steuererklärung ein. Einkommen, Vermögen und Abzüge werden jeder Person individuell zugeordnet.

Nach heutigem Stand richten sich die Zuteilung von Vermögen und Liegenschaften so-wie die steuerliche Zuordnung von Erträgen, Schuldzinsen und weiteren Vermögenswerten nach den rechtlichen Eigentumsverhältnissen. Wertschriften und Liegenschaften werden somit jener Person zugerechnet, die rechtliche Eigentümerin bzw. rechtlicher Eigentümer ist. Gleiches gilt für Schulden und Schuldzinsen.

Von der Umstellung betroffen sind insbesondere Ehepaare, bei denen nur eine Person erwerbstätig ist. Das Einkommen wird in diesem Fall bei der erwerbstätigen Person zum Einheitstarif besteuert. Der Verheiratetentarif fällt weg. Je gleichmässiger die Erwerbs-tätigkeit und damit das Einkommen auf beide Ehepartner verteilt sind, desto eher kann sich die Individualbesteuerung steuerlich positiv auswirken.

Genau dies möchte die Initiative der Mitte-Partei verhindern, über die voraussichtlich spätestens 2027 abgestimmt wird. Die Initiative sieht vor, dass die Einkommen von Ehe-partnern weiterhin zusammengerechnet und für den Steuertarif mittels Splitting halbiert werden. Die Besteuerung erfolgt anschliessend zu einem einheitlichen Tarif. Die Verteilung der Erwerbstätigkeit zwischen den Ehepartnern hätte damit keinen Einfluss auf die Steuerbelastung.

Die vom Volk angenommene Individualbesteuerung verfolgt das Ziel, Ehepaare steuerlich gleich zu behandeln wie Konkubinatspaare und insbesondere die Erwerbstätigkeit von Frauen zu fördern. Die Initiative der Mitte hingegen will sicherstellen, dass die Aufteilung der Erwerbstätigkeit innerhalb einer Ehe keine steuerlichen Auswirkungen hat. Im Gegenzug würden Konkubinatspaare weiterhin individuell zum vollen Steuertarif besteuert und damit bei Paaren mit ungleicher Verteilung der Erwerbstätigkeit benachteiligt.

Konkreten Handlungsbedarf sehen wir derzeit vor allem im Bereich der Vorsorgeplanung. Diese sollte allenfalls im Hinblick auf die künftigen steuerlichen Rahmenbedingungen überprüft werden. Aufgrund der hängigen Initiative der Mitte sowie der noch wenig konkreten Ausgestaltung der Individualbesteuerung bestehen jedoch weiterhin zahlreiche Unsicherheiten. Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie gerne auf dem Laufenden.