VERSICHERUNGSBEITRÄGE AB 1. JANUAR 2022

6. Januar 2022

Die Abzüge im Bereich AHV, IV und EO bleiben unverändert zum Vorjahr.

Arbeitgeber Arbeitnehmer Total
AHV/IV/EO 5,3% 5,3% 10,60%
ALV 1 1,1% 1,1% 2,2%
ALV 2 0,5% 0,5% 1,0%

ALV 1 ist geschuldet bis zu einem Betrag von CHF 148’200.00
ALV 2 ist geschuldet ab einem Jahreslohn von CHF 148’201.00

Selbständigerwerbende
Für Selbständigerwerbende gelten ebenfalls die gleichen abgestuften AHV/IV/EO Beitragssätze wie 2021: von 5,371% bis maximal 10,00%. Der Mindestbeitrag AHV/IV/EO bleibt bei CHF 503.00.

Nichterwerbstätige
Der Mindestbeitrag bleibt bei CHF 503.00, hinzu kommen CHF 25.15 Verwaltungskosten.

Die Grenzbeiträge in der obligatorischen beruflichen Vorsorge bleiben ebenfalls gleich wie im Vorjahr.

Eintrittsschwelle/Mindestjahreslohn CHF   21’510.00
Koordinationsabzug CHF   25’095.00
Obere Limite des Jahreslohnes CHF   86’040.00
Minimaler koordinierter Lohn CHF   3’585.00
Maximaler koordinierter Lohn CHF   60’945.00

Die maximalen jährlichen Steuerabzüge für Beiträge an die Säule 3a bleiben ebenfalls unverändert.

● mit Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung CHF   6’883.00
● ohne Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung CHF   34’416.00

Der Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge bleibt bei 1,00%.