VERSICHERUNGSBEITRÄGE AB 1. JANUAR 2021

1. Januar 2021

Am 27. September 2020 hat das Schweizer Volk ein deutliches «JA» zum 14-tägigen Vaterschaftsurlaub in die Urne gelegt. Dies hat Auswirkungen auf die Beiträge im Bereich der AHV, IV und EO.

Am 14. Oktober 2020 hat der Bundesrat beschlossen, die AHV/IV-Renten der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung anzupassen. Die Minimalrente beträgt neu CHF 1’195.00, die Maximalrente CHF 2’390.00 pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich, bei den Ergänzungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.

Die Abzüge im Bereich AHV, IV und EO erhöhen sich per 1.1.2021

Arbeitgeber Arbeitnehmer Total
AHV/IV/EO
neu 5,3% 5,3% 10,60%
bisher 5,275% 5,275% 10,55%

Selbständigerwerbende
Für Selbständigerwerbende gelten ab 2021 abgestufte AHV/IV/EO-Beitragssätze von 5,371 bis 10,00 Prozent (bisher 5,344 bis 9,95 Prozent).
Der Mindestbeitrag AHV/IV/EO steigt von CHF 496.00 auf CHF 503.00.

Nichterwerbstätige
Für Nichterwerbstätige steigt der Mindestbeitrag AHV/IV/EO von CHF 496.00 auf CHF 503.00.

Freiwillige Versicherung
Der Mindestbeitrag an die freiwillige Versicherung beträgt neu CHF 958.00 (bisher CHF 950.00).

Die Beiträge an die Arbeitslosenkasse bleiben unverändert bei:

Arbeitgeber Arbeitnehmer Total
ALV 1 1,1% 1,1% 2,2%
ALV 2 0,5% 0,5% 1,0%

ALV 1 ist geschuldet bis zu einem Betrag von 148’200.00
ALV 2 ist geschuldet ab einem Jahreslohn von CHF 148’201.00

Die Grenzbeiträge in der obligatorischen beruflichen Vorsorge ändern sich:

bis 31.12.2020 ab 1.1.2021
Maximaler koordinierter Lohn Fr. 21’330.00 Fr. 21’510.00
Koordinationsabzug Fr. 24’885.00 Fr. 25’095.00
Obere Limite des Jahreslohnes Fr. 85’320.00 Fr. 86’040.00
Minimaler koordinierter Lohn Fr. 3’555.00 Fr. 3’585.00
Maximaler koordinierter Lohn Fr. 60’435.00 Fr. 60’945.00

Ebenfalls ändert sich der Betrag für die maximale jährliche Steuerabzugs­Berechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (Säule 3a):
Maximal erlaubter Steuerabzug

● mit Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung Fr. 6’883.00
● ohne Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung Fr. 34’416.00