Viele Grundstückgewinnsteuerformulare werden direkt vom Liegenschaftsverkäufer teilweise mit Unterstützung der zuständigen Behörden ausgefüllt. Dabei bestehen primär zwei Risiken: Liegt der Kauf der Liegenschaft mehr als 20 Jahre …
ERKLÄRENDE DOKUMENTATION ZUR MWST AB 2024
Die Satzänderung der MWST per 1.1.2024 gehört zu den wichtigsten Anpassungen. Aufgrund dessen hat unsere Partnerfirma Willi & Partner AG eine erklärende Dokumentation erstellt, worauf Sie bei …
ERHÖHUNG DER STEUERSÄTZE BEI DER MWST PER 1. JANUAR 2024
Ab dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Mehrwertsteuersätze mit Normalsatz 8,1 % und reduziertem Satz von 2,6 %. Einerseits ist sicherzustellen, dass die Buchhaltungsprogramme entsprechend bereit …
NEU BEI UNS: DANIEL ENZ STELLT SICH VOR
Seit dem 1. Juni 2023 verstärkt Daniel Enz das Team der Gubser Kalt & Partner AG als Mandatsleiter in einem 80%-Pensum. Daniel Enz ist diplomierter Treuhandexperte und …
VERSICHERUNGSBEITRÄGE AB 1. JANUAR 2023
Die Abzüge im Bereich AHV, IV und EO bleiben zum Vorjahr 2022 unverändert. Am 22. September 2022 haben das Schweizer Volk und die Stände die Reform AHV …
STEUERLICH ABZUGSFÄHIGE KOSTEN BEI ENERGIESPARMASSNAHMEN
Viele Hauseigentümer überlegen sich aufgrund der steigenden Energiepreise die Investition in eine Wärmepumpe oder in eine Photovoltaikanlage. Welche Massnahmen sind nun aber steuerlich auch absetzbar? Die Verordnung …
VERSICHERUNGSBEITRÄGE AB 1. JANUAR 2022
Die Abzüge im Bereich AHV, IV und EO bleiben unverändert zum Vorjahr. Arbeitgeber Arbeitnehmer Total AHV/IV/EO 5,3% 5,3% 10,60% ALV 1 1,1% 1,1% 2,2% ALV 2 0,5% …
PERSONELLE UND FACHLICHE VERSTÄRKUNG UNSERES TEAMS
Sabrina Keller und Peter Callegari verstärken unser Team ab Anfang April 2021. Wir wünschen unseren neuen Teamkollegen einen guten Start! Sabrina Keller wird neu als Erbschaftsberaterin bei …
VERSICHERUNGSBEITRÄGE AB 1. JANUAR 2021
Am 27. September 2020 hat das Schweizer Volk ein deutliches «JA» zum 14-tägigen Vaterschaftsurlaub in die Urne gelegt. Dies hat Auswirkungen auf die Beiträge im Bereich der AHV, …
DAS WICHTIGSTE ZUM COVID-CREDIT
Verwendung des Kredits Die Kredite dürfen nur zur Sicherstellung der laufenden Liquiditätsbedürfnisse verwendet werden. Folgende Verwendungen sind ausgeschlossen: Wenn der zu verbürgende Kredit dem Kreditnehmer dazu dienen …








